Häufige Fragen zur Verwendung

Die Gutscheinseite der Gemeinde Burweg

Hier finden Sie wichtige Antworten auf Ihre Fragen. Klappen Sie einfach das Entsprechende Feld auf.

Sollten Ihre Fragen nicht beantwortet sein, nehmen Sie gerne zu uns Kontakt auf. info@söök-di-wat-ut.de


Nein, eine Teileinlösung ist nicht möglich. Der Wert kann nur bei einem Kooperationspartner eingelöst bzw. einem Verein als Spende überlassen werden.

Nein, nicht ausgenutztes Restguthaben wird Ihnen bei Ihrem Einkauf nicht ausgezahlt, es besteht nur die Möglichkeit sich mit dem jeweiligen Kooperationspartner zu einigen, evtl. mit Einzelsummen zu arbeiten und Reste anschreiben zu lassen, um sie beim einem zweiten Einkauf zu nutzen. Der Gutschein ist aber immer nur bei einem Kooperationspartner einzulösen.

Der Gutschein ist nach Ausstellung noch für 3 Jahre gültig. Das Verfallsdatum wird bei Herausgabe des Gutschein auf diesem vermerkt. Somit haben Sie jederzeit den Überblick, wie lange er noch gültig ist. Nach Ablauf der drei Jahre verfällt sie Summe an den Heimt- und Kulturverein Burweg e.V.

Der Gutschein kann bei allen Kooperationspartnern der Volksbank eG zur Bezahlung genutzt werden. Sie erkennen diese Firmen an einem "Volksbank-Partner"-Logo, welches an der Eingangstür oder an der Kasse angebracht ist. Zudem ist eine Auflistung der Partner auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Wenn Sie den Wert einem Verein oder einer sozialen Einrichtung spenden möchten, tragen Sie den Namen der Institution einfach auf dem Gutschein ein. Sie können zusätzlich angeben, ob Ihre persönlichen Daten an die Einrichtung weitergegeben werden sollen. Anschließend geben Sie den ausgefüllten Gutschein einfach bei Bürgermeister Matthias Wolff, Hüßlohstraße 10, 21709 Burweg ab oder schicken eine Mail an info@söök-di-wat-ut.de. Wir veranlassen, dass die Spende weitergeleitet wird.