Gutschein einlösen – die Regeln

Die Gutscheinseite der Gemeinde Burweg

Gutscheinregeln

  • Jeder Gutschein ist einmalig, d.h. die Gutscheinnummer gibt es nur ein mal.
  • Ein Gutschein kann nur bei einem Kooperationspartner (siehe Rückseite) eingetauscht werden, eine Aufsplittung der Gutscheinsumme ist nicht möglich!
  • Der Gutschein ist nach Ausstellung drei Jahre gültig. Das Ablaufdatum ist auf dem Gutschein vermerkt.
  • Ein Gutschein ist nur mit Nummer, Stempel und Ausstellerkürzel im rechten oberen Bereich gültig, sollte sich herausstellen, dass der Gutschein unrechtmäßig erstellt wurde, kann der Kooperationspartner seine Ware umgehend zurückfordern.
  • Ein Gutschein kann für Dienstleistungen und Waren zum genannten Wert in Euro eingetauscht werden.
  • Nach drei Jahren verfällt der Gutschein und die Summe geht auf den Heimat- und Kulturverein Burweg e.V. über
  • Restsummen nach Einkäufen werden nicht Bar ausgezahlt
  • Ein Verschenken des Gutschien an andere Personen ist möglich

Wie tausche ich den Gutschein ein?

  • Suchen Sie sich einen Kooperationspartner aus der Gemeinde Burweg aus. Die Liste finden Sie auf der Internetseite www.söök-di-wat-ut.de oder auf der Rückseite dieses Schreibens.
  • Wenn Sie Kontakt zum Kooperationspartner haben, nennen Sie ihm vor Bezahlung die Gutscheinnummer und den Gutscheinwert
  • Der Partner rechnet nun die Summe auf Ihren Einkauf an. Sollte beim Partner eine Splittung der Summe auf mehrere Einzelkäufe möglich sein, so wird er Ihnen dies beantworten. Ein Übertrag von Restsummen auf andere Partner ist nicht möglich.
  • Nach Verbrauch der Gutscheinsumme verbleibt der Gutschein beim Kooperationspartner.
  • Sollten Fragen zur Nutzung aufkommen, stehen wir jederzeit zur Verfügung:

Wir hoffen das Ihnen die Nutzung des Gutscheins gefallen hat. Empfehlen Sie uns gerne weiter, im diesem Sinne „Aus der Region, für die Region“